Eine zwingende Anmeldepflicht beim Gewerbeaufsichtsamt für eine Schülerfirma besteht nicht, wenn sie als Unterrichtsprojekt von der Schulleitung anerkannt ist.
Ihr solltet nichts unterschreiben (z.B. Kaufverträge), ohne dass Eltern oder Berater gefragt wurden.
Zur Versicherung des Eigentums der Schülerfirma können die Ausstattungsgegenstände, die angeschafft wurden, als Eigentum des Schülerunternehmens gekennzeichnet werden oder als Schuleigentum. Wenn es Schülerfirmeneigentum ist, kann allerdings die Schule die Gegenstände nicht versichern. Sie müssten also extra versichert werden.
Die Ausführungen zu den rechtlichen Tatbeständen wurden nach bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine Garantie für deren Richtigkeit können wir jedoch nicht gewährleisten.







