Wenn die Schülerfirma ihrer Schule zugeordnet ist, hat sie keinen eigenen Rechtsstatus. Eine Schule nimmt den gleichen Rechtsstatus ein wie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wird eine Schülerfirma ohne eigenen Rechtsstatus unter dem Dach der Schule gegründet, so nimmt die Schülerfirma den gleichen Status ein wie die Schule. Dies gilt nur solange wie die Schule durch die Aktivitäten der Schülerfirma noch unter den Geringwertigkeitsschwellen bleibt. Wenn eine Schülerfirma einen höheren Jahresumsatz als ca. 30000 € inklusive Mehrwertsteuer hat, stellt sie einen Betrieb gewerblicher Art in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Bleibt die Schülerfirma unterhalb dieses Jahresumsatzes, ist sie umsatzsteuerbefreit, was durch eine gewissenhafte Buchführung nachweisbar sein muss.
Vorteile:
- Anerkennung als schulisches Projekt mit dem vollen Schutz der Schule
- Die Schülerfirma ist in ihrer Firmenpolitik im mit der Schule abgesteckten
Rahmen unabhängig.
- Alle Einrichtungsgegenstände sind automatisch über die Schule mit versichert.
Nachteile:
- Das Eigentum der Schülerfirma gilt als Schuleigentum und kann jederzeit vom
Schulträger abgezogen werden.







